Sanitären Einrichtungen & nützliche Infos

Ihr Urlaub in absoluter Sicherheit

Start in die Wintersaison am 13. Dezember 2021
Liebe Gäste,
wir freuen uns sehr darauf, Sie bald wieder bei uns begrüßen zu dürfen!

EINREISE NACH ÖSTERREICH

Ab Montag 20. Dezember ist für die Einreise ein 2-G-Nachweis erforderlich. Zusätzlich muss ein aktueller PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder eine Booster-Impfung vorliegen. Diese neue Regelung gilt für die Einreise aus allen Ländern und für alle Leute ab 16 Jahre.

👉 Personen mit 2G-Nachweis, aber ohne PCR-Test oder Booster-Impfung müssen:
die Online-Reise-Registrierung vornehmen (Pre-Travel-Clearance) à https://entry.ptc.gv.at/
innerhalb von 24 Stunden, ein PCR-Test nachzuholen

👉 Wann ein PCR-Test nötig ist
Einige mögliche Szenarien und ob dabei ein PCR-Test nötig ist. Bitte beachtet jeweils die Gültigkeitsdauer von Impfung, Genesung und Test, siehe unten im Punkt „Diese Nachweise gelten“.

2x geimpft (bzw. 1x mit Johnson & Johnson*): PCR-Test notwendig
3x geimpft (bzw. 1x mit Johnson & Johnson plus Booster): kein PCR-Test notwendig
genesen: PCR-Test notwendig
genesen, danach 1x geimpft: PCR-Test notwendig
genesen, danach 2x geimpft: kein PCR-Test notwendig
genesen, geimpft, genesen: kein PCR-Test notwendig
1x geimpft, danach genesen: PCR-Test notwendig**
1x geimpft, danach genesen, danach geimpft: kein PCR-Test notwendig
2x geimpft (bzw. 1x mit Johnson & Johnson), danach genesen: kein PCR-Test notwendig*) Eine Einmalimpfung mit Johnson & Johnson gilt derzeit noch im Rahmen der Einreise, für den 2-G-Status während eures Aufenthalts in Österreich ist aber eine Auffrischung erforderlich

ÖSTERREICH - AKTUELLE COVIDMASSNAHMEN

👉 Es gilt die sogenannte 2-G-Regel („geimpft oder genesen“).
Das heißt, dass ihr in der Beherbergung, Gastronomie und für die Benutzung der Seilbahnen geimpft oder genesen sein müsst.
Anerkannt sind ausschließlich BioNtech/Pfizer, AstraZeneca (bzw. Covishield), Johnson & Johnson und Moderna.
Die Gültigkeit der Impfzertifikate ist auf neun Monate ab erfolgter Vollimmunisierung beschränkt. Danach braucht es eine weitere Dosis (meistens die dritte) für ein gültiges Zertifikat. 
👉 Ab 01.02.2022 reduziert die Gültigkeit der Impfzertifikate auf 6 Monate.
👉 Seit 3.1.2022 ist eine Einmalimpfung mit Johnson & Johnson nicht mehr ausreichend, es braucht eine Auffrischung.
👉 Hier gilt in Österreich derzeit 2-G:

Hotellerie und ähnliche Settings (auch Hotel Check-in)
Gastronomie
körpernahe Dienstleistungen (z.B. Friseur, Massage, Kosmetiker)
Veranstaltungen ab 25 Personen
Kulturbereich (z.B. Theater, Kinos, Konzert, Fußballstadion, Opern)
Freizeiteinrichtungen und Sportstätten (z. B. Therme, Hallenbad, Freibad, Fitnessstudio)
Seilbahnen

👉 Kinder unter zwölf Jahren sind von der Pflicht zur Vorlage eines Eintrittsnachweises ausgenommen. Kinder von 12 bis 15 Jahren (geboren ab 01.09.2006), die nicht geimpft oder genesen sind, müssen einen negativen PCR-Test (72 Stunden gültig) bei der Anreise nach Österreich und beim Check in im Hotel vorweisen. Während des Aufenthaltes muss der Test vor Ablauf erneuert und an der Rezeption vorgezeigt werden. Bitte beachten Sie, dass die Auswertung des Testes 24 Stunden dauern kann.
Kinder von 12 bis 15 Jahren die geimpft oder genesen sind brauchen keinen zusätzliche Test bei Anreise.

👉 Die FFP2-Maskenpflicht gilt für sämtliche öffentliche Bereiche in geschlossenen Räumen. 
In der Gastronomie sowie im Hotel gilt eine FFP2-Maskenpflichtist (nicht in Wellnessbereich). Im Restaurant ist die FFP2-Maske auf dem Weg zu und von den Sitzplätzen zu tragen (am Sitzplatz gilt keine Maskenpflicht).
In öffentlichen Verkehrsmittel, Seilbahnen, im gesamten Handel und in Museen gilt eine generelle FFP2-Maskenpflicht. Dies gilt auch für Geimpfte und Genesene.
In der Gastronomie ist um 22 Uhr Sperrstunde: Nachtgastronomie und Après-Ski sind vorerst nicht möglich.
Um Menschenansammlungen im Restaurant zu vermeiden, gibt es je 2 Turnusse beide für Frühstück und Abendessen. 
Beim Check in wird an der Rezeption der jeweilige Turnus nach Verfügbarkeit vereinbart.

ZIMMER
👉 Die bereits hohen Hygienestandards bei der Zimmerreinigung wurden nochmals erweitert: Zum Beispiel werden nach jedem Gästewechsel mit besonderer Aufmerksamkeit viel berührte Gegenstände wie Fernbedienungen, Griffe, Touchscreens und Lichtschalter gereinigt bzw. desinfiziert.

RESTAURANT & BAR
👉 Im Innenbereich dürfen bis zu 4 Personen an einem gemeinsamen Tisch sitzen (plus Kinder). Im Außenbereich dürfen bis zu 10 Personen an einem Tisch sitzen.
👉 Das Frühstücksbuffet im Hotel findet in gewohnter Form statt. 

WELLNESS & SPA
👉 Wir haben die Reinigungs- und Desinfektionsintervalle in diesem Bereich des Hotels nochmals erhöht.
👉 In Eigenverantwortung bitten wir Sie, den notwendigen Abstand zueinander auch in den Saunen und Schwimmbädern einzuhalten und die maximal angegebene Personenanzahl zu beachten. Es gilt: Die Nutzung der Saunen ist durch eine Person pro 10 m2 bzw. durch in einem gemeinsamen Haushalt lebende Personen erlaubt
 

AUSFLÜGE NACH SÜDTIROL

Bitte beachten Sie, dass in Südtirol der Super Green Pass (2G) benötigt wird. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Pflicht zur Vorlage eines Grünen Pass ausgenommen.
👉 Der Super Green Pass wird ausgestellt, wenn einer dieser Punkte zutrifft:

15 Tage nach der ersten Impfdosis
Erhalt des kompletten Impfzyklus (gültig für 9 Monate – ab 01.02.2022 ist es gültig für 6 Monate)
Erhalt der Auffrischungsimpfung (gültig für 9 Monate – ab 01.02.2022 ist es gültig für 6 Monate)
Genesung einer Covid-19-Erkrankung (gültig für 6 Monate)

2-G+ (Geimpft oder genesen + PCR Test oder Booster) bei der Rückfahrt im Hotel ist erforderlich. 

DER SUPER GREEN PASS (2G) WIRD IN FOLGENDEN SITUATIONEN BENÖTIGT:

Hotels und anderen Beherbergungsstätten
Schwimmbädern, Fitness-Centern und bei Mannschaftssport in geschlossenen Räumen und im Freien
Restaurantsbereichen im Freien
Museen und bei Ausstellungen
SPAs und Thermen
Vergnügungs- und Themenparks
Kulturzentren, Sozialzentren und Freizeiteinrichtungen
Spiel- und Wetthallen, Bingosälen und Casinos
bei Hochzeitsfesten
beim Messen und ähnlichen Veranstaltungen
allen öffentlichen Verkehrsmitteln
Skigebieten zur Verwendung der Skilifte

Am 25. Dezember 2021 sind folgende zusätzliche Covid-Maßnahmen in Italien  in Kraft getreten:

👉 Maskenpflicht (auch MNS) im Freien auch in "weißen Zonen"
👉 FFP2-Maskenpflicht in allen Verkehrsmitteln
👉 FFP2-Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Freien und Indoor in Theatern, Konzertsälen, Kinos, Veranstaltungen mit Livemusik, Events und Sportveranstaltungen
👉 Verbot von Veranstaltungen, Festen und Konzerten, bei welchen es im Freien zu Menschenansammlungen kommen könnte
👉 Schließung von Ballsälen, Diskotheken und ähnlichen Lokalen

SCREENING-ZENTRUM SILLIAN
Das Screening-Zentrum befindet sich in Sillian, im Kulturzentrum (Sillian 83, 9920 Sillian, AT). Hier können sich auch unsere Gäste kostenlos testen lassen (beide Antigen- und PCR- Test).
Öffnungszeiten Montag-Freitag von 07:00 – 12:30 und 17:00 – 19:00 Uhr. Samstag-Sonntag von 08:00 – 12:30 Uhr.
Sie können für einen Test hier anmelden: https://tiroltestet.leitstelle.tirol/

SKIGEBITEN

Österreich 
2G Regel gilt in geschlossenen Gondeln und Kabinen sowie im Seilbahnbereich 
Keine Maskenpflicht während dem SportAprès-Ski kann nicht stattfinden

Italien
Ab 12 Jahren, Benutzung aller Aufstiegsanlagen (offene und geschlossene Lifte) mit Super Green Pass (2G - geimpft oder genesen).  
FFP2-Maske in geschlossenen Aufstiegsanlagen.
In den Skihütten gelten dieselben Sicherheitsbestimmungen wie in den Bars und Restaurants (gültiger 2G-Super Green Pass benötigt).

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